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Beispielberechnung

Anhand einiger einfacher Beispiele soll Ihnen nachfolgend erläutert werden, wie sich Notarkosten berechnen und das guter und vor allem fachlicher Rat nicht immer teuer sein muss. Bei der Beurkundung eines Testaments entstehen bei einem Vermögen von 50.000 € Notarkosten von etwa 165 €, beim Kauf einer Eigentumswohnung für 160.000 € belaufen sich die Kosten mit den Vollzugs- und Abwicklungsgebühren auf ca. 1.150 €. Bei Gründung einer GmbH mit 25.000 € Stammkapital und mehreren Gesellschaftern einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister fallen Notarkosten von etwa 650 € an. Beratung und Entwurfsfertigung inbegriffen! Hinzu kommen jeweils die Auslagen, wie Telefon und Porto sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Notarielle Urkunden haben häufig deutliche Kostenvorteile So ersetzt ein notarielle beurkundetes Testament in der Regel den sonst erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet in der Praxis hingegen annähernd doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch einen Notar. Dabei ist der Leistungsumfang beim Notar deutlich größer. Der Notar erteilt nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen, sondern stellt darüber hinaus eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft aus. Mit diesem Verfahren kann garantiert werden, dass die letztwillige Verfügung nicht abhanden kommt und sie somit im Todesfall in Kraft treten kann.

Bei der Erstellung von Urkunden werden Gebühren für einen Entwurf nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den entwerfenden Notar kommt. Fertigt hingegen ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf an, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Die Bundesnotarkammer bietet auf ihrer Internetpräsenz weitere Berechnungsbeispiele zur Zusammensetzung von Notarkosten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die enstehenden Auslagen von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen können. Die bei der Bundesnotarkammer aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur die typischen, wenn auch sorgfältig zusammengestellten Beispielfälle. Aus versehentlichen Berechnungsfehler in den Beispielfällen können keine Ansprüche gegenüber der Bundesnotarkammer oder dem Notariat Peter Krolopp hergeleitet werden.