Die Ursachen für Streit können höchst verschieden sein. Bei Themen wie Scheidungsvereinbarungen, Erbauseinandersetzungen oder der notariellen Vermittlung nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz kann die rechtzeitige Einschaltung eines Notar nicht nur helfen künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch bereits entstandenen Streit aus der Welt zu räumen. Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch die Ausübung der betreuenden und beratenden Funktion kann in vielfältigster Art und Weise effektiv dazu beigetragen werden, Streit im Vorfeld zu vermeiden oder einmal entstandenen Streit mit einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Sollte einmal keine Lösung einer Streitsitution erwirkt werden können, kann der Notar aufgrund seiner neutralen und unparteiischen Stellung und seiner Fachkunde als Schiedsmann einen Streit rechtskräftig entscheiden. So kann die Einschaltung eines Notars langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse vermeiden.
Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages kommen oft gar nicht erst auf, wenn der Notar als professioneller Berater im Vorfeld von Vertragsschlüssen mitwirken kann. Dies kann bei der Beratung, der Erstellung von Entwürfen, dem eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) und der Abwicklung (Vollzug) der Fall sein. Hier sind Notare, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.
Wegen seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten, ist der Notar verpflichtet für einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien Rechnung zu tragen. Gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Formalien nach dem Beurkundungsgesetz helfen offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zu klären. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. In Form einer öffentlichen Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs. Die notarielle Urkunde kann auch Wirksamkeit als vollstreckbarer Titel erlangen und so den Gang zum Gericht ersetzen.
Die Vorteile der notariellen Schlichtung:
- Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten selbst bestimmen aktiv das Ergebnis. Es gibt somit keine Gewinner oder Verlierer.
- Mit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens werden Verjährungsfristen unterbrochen – das schafft Zeitgewinn für Verhandlungen.
- Die Schlichtungsvereinbarung ist genauso vollstreckbarer Titel, wie ein Gerichtsurteil.
- Einigungen vor einer unabhängigen Stelle sind meist schneller, unbürokratischer und günstiger als ein Prozess vor Gericht.
- Das jeweilige Landesrecht kann sogar vorschreiben, dass bei bestimmten Streitigkeiten ein Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen Gütestelle einer Klage beim Amtsgericht vorrausgehen muss.
Ein Schlichtungsverfahren (sog. Mediation) kann auch in allen anderen Streitigkeiten durch den Notar durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch einen Kompromiss zu finden. Auf Wunsch formuliert er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und hilft bei deren praktischem Umsetzung. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.
Um dem schlichtenden Notar sowie den Schlichtungsparteien einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines Schlichtungsverfahrens zu geben, hat die Bundesnotarkammer eine Güteordnung erlassen. Diese Güteordnung finden Sie hier.