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Reform des notariellen Kostenrechts

Expertenkommission. Im Februar 2009 legte die durch das Bundesministerium der Justiz eingesetzte Expertenkommission einen Entwurf zur Reform der Notarkosten vor. Ziel der Reform ist es die seit nunmehr über 70 Jahren geltende und nicht mehr zeitgemäße Kostenordung zu modernisieren. Mit der Reform soll die gesamte Kostenordnung – also die Regelungen für Notare wie auch die Regelungen für die Gerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit – in der aktuellen Legislaturperiode grundlegend neu gefasst werden.

Ziele. Mit der Reform des Notarkostenrechts verspricht der Gesetzgeber eine zeitgemäßere, einfachere und transparentere Kostenregelung. Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Vereinfachung und verständlicher machen des Notarkostenrechts für Verbraucherinnen und Verbraucher durch klare und übersichtlichere Strukturen.
  • übersichtliche und transparente Darstellung von Gebühren- und Auslagentatbeständen mittels eines Kostenverzeichnisses in Angleichung an übrige Kostengesetze.
  • Erstellung eines Kataloges von notariellen Tätigkeiten, für die der Notar Gebühren oder Auslagen erheben kann. Mittels Auffangtatbeständen soll sichergestellt werden, dass gegenüber Rechtsuchenden ausdrücklich nur für im Kostenverzeichnis genannte Tätigkeiten Gebühren erhoben werden.
  • Gebührenregelungen sollen leistungsorientierter ausgestaltet werden. Dies bezieht sich in besonderem Maße auf das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren sowie auf notariell gefertigte Entwürfe.

Inflationsausgleich. Die letzte Anpassung der Kostenordnung erfolgte 1987. Dies macht eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung erforderlich. Hierbei soll in besonderem Maß der Situation der Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung getragen werden. Insbesondere die Gebühren im untersten Wertbereich sollten im Rahmen der Reform angepasst werden, da sie regelmäßig bei Weitem nicht kostendeckend sind.